Zum Inhalt

NulOne Partnerprogramm

NulOne empfehlen.
Gemeinsam profitieren.

Sie kennen Unternehmen, die eine professionelle Website, individuelle Software oder Unterstützung bei der Digitalisierung benötigen? Empfehlen Sie NulOne weiter und erhalten Sie bei erfolgreicher Vermittlung eine attraktive Provision.

Gute Kontakte. Persönliche Zusammenarbeit. Einmalige Erfolgsprovision.

Zusammen mehr erreichen

Ihre Empfehlung
kann sich lohnen.

Sie bringen den richtigen Kontakt mit. Wir bringen das Projekt voran.

Attraktive Provision

Erhalten Sie für erfolgreich vermittelte Dienstleistungsaufträge eine einmalige erfolgsabhängige Provision.

Keine Verpflichtungen

Keine Mindestanzahl an Empfehlungen, keine festen Arbeitszeiten und keine Pflicht zur regelmäßigen Kundenvermittlung.

Transparent und nachvollziehbar

Vermittelte Anfragen und deren Bearbeitungsstatus sollen künftig über das NulOne-Partnerportal nachvollziehbar sein.

NulOne übernimmt die Umsetzung

Wir kümmern uns um Beratung, Angebot, Vertragsabschluss, Projektdurchführung und Kundenbetreuung.

Das Provisionsmodell

Klare Provisionen.
Faire Konditionen.

Zwei Stufen, die aufeinander aufbauen. Einfach und progressiv berechnet.

10%

Auf die ersten 7.000 €

des provisionsberechtigten Auftragswertes

5%

Auf den Betrag darüber

für den Anteil oberhalb von 7.000 €

Die ersten 7.000 € werden immer mit 10 % berücksichtigt. Der niedrigere Satz gilt ausschließlich für den darüberliegenden Betrag.

Ein Rechenbeispiel

10.000 € Auftragswert

Progressive Provision für einen provisionsberechtigten Auftragswert von 10.000 Euro
AuftragsanteilSatzProvision
Erste 7.000 €10 %700 €
Weitere 3.000 €5 %150 €
Gesamtprovision
einmalig, erfolgsabhängig
850 €

Die Provision wird einmalig auf den provisionsberechtigten Dienstleistungsanteil des vermittelten Auftrags berechnet. Laufende Monatsgebühren und Folgeaufträge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Kundenauftrags gemäß Partnervertrag.

Die genannten Beträge beziehen sich auf die Provisionsbemessungsgrundlage ohne gegebenenfalls geschuldete Umsatzsteuer. NulOne wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an.

Der gemeinsame Weg

In wenigen Schritten
zum Empfehlungspartner.

  1. Bewerben

    Interessierte bewerben sich unverbindlich über das NulOne-Partnerprogramm.

  2. Prüfung und Vertrag

    NulOne prüft jede Bewerbung individuell. Nach Annahme wird der Partnervertrag digital abgeschlossen.

  3. Unternehmen empfehlen

    Partner können interessierte Unternehmen über die vorgesehenen Vermittlungswege an NulOne weiterempfehlen.

  4. Provision erhalten

    Führt eine bestätigte Vermittlung zu einem provisionsberechtigten Auftrag, erhält der Partner nach Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen seine Provision.

Ein ausgewähltes Partnerprogramm: Eine Bewerbung garantiert keine Aufnahme.

Ihr Netzwerk zählt

Wer kann Empfehlungspartner werden?

Grundsätzlich können sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Partner teilnehmen. Ein bestimmter Beruf ist nicht erforderlich. Entscheidend ist ein passender Kontakt zu interessierten Unternehmen.

Die Aufnahme erfolgt nach individueller Prüfung durch NulOne.

In Vorbereitung

Alles im Blick.
Mit dem NulOne Partnerportal.

Für die künftige Zusammenarbeit bereiten wir einen zentralen Bereich vor. Das Partnerportal ist noch nicht öffentlich verfügbar oder benutzbar.

  • Neue Vermittlungen digital einreichen
  • Status eingereichter Vermittlungen verfolgen
  • Provisionsübersicht einsehen
  • Verträge und Abrechnungsdokumente verwalten
  • Direkte Kommunikation mit NulOne über den Messenger
  • Digitale Vertragsunterzeichnung und Verlängerung
Designvorschau des NulOne-Partnerportals mit Navigation, Vermittlungsübersicht, Provisionen, Dokumenten, Vertragsverwaltung, Messenger und Aktivitäten. Alle Angaben sind Beispieldaten.
Designvorschau mit Beispieldaten. Das Partnerportal befindet sich in Vorbereitung.

Lernen wir uns kennen

Interesse geweckt?
Werden Sie Empfehlungspartner.

Bewerben Sie sich unverbindlich für das NulOne-Partnerprogramm. Wir prüfen jede Bewerbung individuell und melden uns nach erfolgreicher Prüfung mit weiteren Informationen.

Ob gelegentliche Empfehlung oder passendes berufliches Netzwerk: Wir freuen uns darauf, mehr über Sie zu erfahren.

Ihre Empfehlung beginnt mit einer Bewerbung.

Bitte füllen Sie die drei Pflichtfelder aus. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Partnerbewerbung.

Bewerbung als NulOne-Empfehlungspartner

Das Bewerbungsformular wird sicher vorbereitet …

Ihre Angaben werden per E-Mail an NulOne übermittelt und zur Prüfung Ihrer Bewerbung verwendet. Weitere Informationen zu Verarbeitung, Aufbewahrung und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Gut zu wissen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Die wichtigsten Punkte zum Tippgeber- und Empfehlungspartnerprogramm.

Muss ich ein Gewerbe angemeldet haben?

Nicht zwingend. Auch gelegentliche private Empfehlungen sind grundsätzlich möglich. Bei regelmäßiger Tätigkeit können steuerliche und gewerberechtliche Pflichten entstehen. Die Prüfung obliegt dem jeweiligen Partner.

Muss ich regelmäßig Kunden vermitteln?

Nein. Es gibt weder eine Mindestanzahl an Vermittlungen noch eine Verpflichtung zur aktiven Kundengewinnung.

Wann erhalte ich meine Provision?

Grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung des provisionsberechtigten Kundenauftrags und entsprechend den vertraglich vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen.

Erhalte ich Provision für Folgeaufträge?

Nein, grundsätzlich wird ausschließlich der erste bestätigte provisionsberechtigte Auftrag einmalig vergütet.

Wie lange läuft die Partnerschaft?

Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung um sechs oder zwölf Monate ist mit ausdrücklicher Zustimmung beider Seiten möglich. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Kann sich jeder bewerben?

Grundsätzlich können sich Privatpersonen und Unternehmen bewerben. Die Aufnahme erfolgt jedoch ausschließlich nach individueller Prüfung durch NulOne.

Was passiert mit offenen Vermittlungen nach Vertragsende?

Für bereits bestätigte Vermittlungen gilt grundsätzlich eine dreimonatige Nachlauffrist für den Abschluss eines Kundenauftrags. Bereits provisionsberechtigt abgeschlossene Aufträge verlieren ihre Zuordnung nicht allein durch das Vertragsende oder einen späteren Zahlungseingang.