Attraktive Provision
Erhalten Sie für erfolgreich vermittelte Dienstleistungsaufträge eine einmalige erfolgsabhängige Provision.
NulOne Partnerprogramm
Sie kennen Unternehmen, die eine professionelle Website, individuelle Software oder Unterstützung bei der Digitalisierung benötigen? Empfehlen Sie NulOne weiter und erhalten Sie bei erfolgreicher Vermittlung eine attraktive Provision.
Gute Kontakte. Persönliche Zusammenarbeit. Einmalige Erfolgsprovision.
Zusammen mehr erreichen
Sie bringen den richtigen Kontakt mit. Wir bringen das Projekt voran.
Erhalten Sie für erfolgreich vermittelte Dienstleistungsaufträge eine einmalige erfolgsabhängige Provision.
Keine Mindestanzahl an Empfehlungen, keine festen Arbeitszeiten und keine Pflicht zur regelmäßigen Kundenvermittlung.
Vermittelte Anfragen und deren Bearbeitungsstatus sollen künftig über das NulOne-Partnerportal nachvollziehbar sein.
Wir kümmern uns um Beratung, Angebot, Vertragsabschluss, Projektdurchführung und Kundenbetreuung.
Das Provisionsmodell
Zwei Stufen, die aufeinander aufbauen. Einfach und progressiv berechnet.
des provisionsberechtigten Auftragswertes
für den Anteil oberhalb von 7.000 €
Die ersten 7.000 € werden immer mit 10 % berücksichtigt. Der niedrigere Satz gilt ausschließlich für den darüberliegenden Betrag.
Ein Rechenbeispiel
| Auftragsanteil | Satz | Provision |
|---|---|---|
| Erste 7.000 € | 10 % | 700 € |
| Weitere 3.000 € | 5 % | 150 € |
Die Provision wird einmalig auf den provisionsberechtigten Dienstleistungsanteil des vermittelten Auftrags berechnet. Laufende Monatsgebühren und Folgeaufträge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Kundenauftrags gemäß Partnervertrag.
Die genannten Beträge beziehen sich auf die Provisionsbemessungsgrundlage ohne gegebenenfalls geschuldete Umsatzsteuer. NulOne wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an.
Der gemeinsame Weg
Interessierte bewerben sich unverbindlich über das NulOne-Partnerprogramm.
NulOne prüft jede Bewerbung individuell. Nach Annahme wird der Partnervertrag digital abgeschlossen.
Partner können interessierte Unternehmen über die vorgesehenen Vermittlungswege an NulOne weiterempfehlen.
Führt eine bestätigte Vermittlung zu einem provisionsberechtigten Auftrag, erhält der Partner nach Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen seine Provision.
Ein ausgewähltes Partnerprogramm: Eine Bewerbung garantiert keine Aufnahme.
Ihr Netzwerk zählt
Grundsätzlich können sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Partner teilnehmen. Ein bestimmter Beruf ist nicht erforderlich. Entscheidend ist ein passender Kontakt zu interessierten Unternehmen.
Die Aufnahme erfolgt nach individueller Prüfung durch NulOne.
In Vorbereitung
Für die künftige Zusammenarbeit bereiten wir einen zentralen Bereich vor. Das Partnerportal ist noch nicht öffentlich verfügbar oder benutzbar.
Lernen wir uns kennen
Bewerben Sie sich unverbindlich für das NulOne-Partnerprogramm. Wir prüfen jede Bewerbung individuell und melden uns nach erfolgreicher Prüfung mit weiteren Informationen.
Ob gelegentliche Empfehlung oder passendes berufliches Netzwerk: Wir freuen uns darauf, mehr über Sie zu erfahren.
Bitte füllen Sie die drei Pflichtfelder aus. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Partnerbewerbung.
Ihre Angaben werden per E-Mail an NulOne übermittelt und zur Prüfung Ihrer Bewerbung verwendet. Weitere Informationen zu Verarbeitung, Aufbewahrung und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Gut zu wissen
Die wichtigsten Punkte zum Tippgeber- und Empfehlungspartnerprogramm.
Nicht zwingend. Auch gelegentliche private Empfehlungen sind grundsätzlich möglich. Bei regelmäßiger Tätigkeit können steuerliche und gewerberechtliche Pflichten entstehen. Die Prüfung obliegt dem jeweiligen Partner.
Nein. Es gibt weder eine Mindestanzahl an Vermittlungen noch eine Verpflichtung zur aktiven Kundengewinnung.
Grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung des provisionsberechtigten Kundenauftrags und entsprechend den vertraglich vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen.
Nein, grundsätzlich wird ausschließlich der erste bestätigte provisionsberechtigte Auftrag einmalig vergütet.
Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung um sechs oder zwölf Monate ist mit ausdrücklicher Zustimmung beider Seiten möglich. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Grundsätzlich können sich Privatpersonen und Unternehmen bewerben. Die Aufnahme erfolgt jedoch ausschließlich nach individueller Prüfung durch NulOne.
Für bereits bestätigte Vermittlungen gilt grundsätzlich eine dreimonatige Nachlauffrist für den Abschluss eines Kundenauftrags. Bereits provisionsberechtigt abgeschlossene Aufträge verlieren ihre Zuordnung nicht allein durch das Vertragsende oder einen späteren Zahlungseingang.